Vorsorgevollmacht - Die Selbstbestimmtheit wahren

Eine Vorsorgevollmacht bevollmächtigt die benannte Person Ihres Vertrauens in allen Belangen der Vermögenssorge und der Personensorge rechtswirksam für Sie zu handeln. Im Falle Ihrer eigenen Entscheidung- und Handlungsfähigkeit entfällt beim Vorliegen einer solchen Vollmacht in der Regel die Mitwirkung des Betreuungsgerichtes. Allerdings ist im Einzelfall zu prüfen, ob das Betreuungsgericht trotz Vorsorgevollmacht um Genehmigung gebeten werden muss, wie zum Beispiel bei Entscheidungen zu freiheitsentziehenden Maßnahmen. Eine freiheitsentziehende Maßnahme stellt sich dar, indem der betreuten Person gegen seinen natürlichen Willen daran gehindert wird, seinen Aufenthaltsort zu ändern oder die körperliche Bewegungsfreiheit begrenzt oder entzogen wird.

Was sollte bei einer Vorsorgevollmacht dringend beachtet werden?
Voraussetzung für die Erteilung einer Vorsorgevollmacht ist, dass der Bevollmächtigte Ihr absolutes und uneingeschränktes Vertrauen genießt. Er hat mit der Vollmacht in den Händen im Wesentlichen die gleichen Rechte wie Sie. Eine Vorsorgevollmacht als Generalvollmacht ermöglicht den Bevollmächtigten in nahezu allen Belangen an Ihrer Stelle Entscheidungen zu treffen. Im Gegensatz zum Betreuer unterliegt der Bevollmächtigte keinerlei staatlicher Kontrolle. Das ist gewollt und macht die Vorsorgevollmacht so „praktisch“. Der Gefahr des Missbrauchst sind allerdings mit einer Vorsorgevollmacht auch alle Türen geöffnet.

Was ist bei einer Vorsorgevollmacht besonders wichtig?
Besprechen Sie rechtzeitig mit der Person, die sie bevollmächtigen möchten, ob diese bereit ist, diese verantwortungsvolle Aufgabe zu übernehmen. Beraten Sie sich darüber auch mit den Familienangehörigen, damit es nicht zu Überraschungen und Missstimmung kommt.

Wichtig ist auch, dass sich der Bevollmächtigte über seine Pflichten und Aufgaben im Klaren ist, um nicht später gegenüber den Erben unerwartet und unvorbereitet Rechenschaft über seine Arbeit ablegen zu müssen und sich erheblichen Haftungsansprüchen auszusetzen, falls ihm das nicht gelingt.

Haben Sie Zweifel, ob Sie jemandem so sehr vertrauen, dass Sie Ihm so umfassende Rechte über sich einräumen wollen, empfiehlt sich anstatt einer Vorsorgevollmacht eine Betreuungsverfügung als bessere Lösung.

In welcher Form sollte eine Vorsorgevollmacht erstellt werden?
Die schriftliche Form – nicht zwingend die handschriftliche – ist erforderlich. Sie müssen die Vollmacht unterschreiben. Vielfach akzeptieren Kreditinstitute, Versicherungen und staatliche Stellen die Vollmacht nur, wenn Ihre Unterschrift notariell oder von einer Behörde beglaubigt wurde. Beglaubigt wird nur, dass Sie die Vollmacht tatsächlich selbst unterschrieben haben. Soll der Bevollmächtigte auch zum Kauf bzw. Verkauf oder zur Belastung von Immobilien oder Gesellschaftsanteilen an Kapitalgesellschaften ermächtigt sein, ist die notarielle Beurkundung der Vollmacht erforderlich. Hierbei wird die gesamte Vollmacht in den Rang einer öffentlichen Urkunde erhoben.

Warum eine Vorsorgevollmacht in Form der Generalvollmacht?
Oft werden Vorsorgevollmachten so formuliert, dass sie im Außenverhältnis – also im Verhältnis zwischen dem Bevollmächtigten und Dritten – nur gelten sollen, wenn der Vollmachtgeber nicht mehr in der Lage ist, seine Geschäfte selbstständig zu führen. Das soll den Vollmachtgeber ein Stück weit gegen einen möglichen Missbrauch der Vollmacht durch den Bevollmächtigten absichern. Der Nachteil ist, dass Behörden, Kreditinstitute und Versicherungen solche Vollmachten vielfach gar nicht anerkennen, weil sie keine Möglichkeit haben, zu überprüfen, ob der Vollmachtgeber tatsächlich geschäftsunfähig und damit der Vorsorgefall eingetreten ist.

Reicht die Vorsorgevollmacht auch als Bankvollmacht aus?
Grundsätzlich genügt eine Vorsorgevollmacht auch als Bankvollmacht. Dennoch sollten Sie dem oder den Bevollmächtigten zusätzlich auch Bankvollmachten über die Formulare der Kreditinstitute, bei denen sie Konten führen, erteilen. Damit vermeiden Sie Probleme beim Einsatz der Vorsorgevollmacht. Kredit Institute sind nach dem Geldwäschegesetz und anderen Vorschriften gezwungen, jeden Kontoberechtigten zu identifizieren und zu dokumentieren.

Empfehlung
Nehmen Sie mit den Bevollmächtigten Ihres Vertrauens diesen zusätzlichen Weg zu Ihrem Kreditinstitut in Kauf. Damit vermeiden Sie Schwierigkeiten, die gerade im Notfall nicht noch auftreten sollten.

Im Ratgeber der Vorsorgevollmacht/Generalvollmacht erfahren Sie mehr über

  • Vergütung des Bevollmächtigten
  • Haftung des Bevollmächtigten
  • Beachtung von Risiken der Vorsorgevollmacht und Generalvollmacht
  • Umgang mit Rechenschaft und Auskunft gegenüber Erbengemeinschaft

Für wen ist eine Vorsorgevollmacht dringend anzuraten?

  • Paare, verheiratet oder Lebensgemeinschaft
  • Alleinstehende Personen mit Vertrauensperson, z.B. Kinder über 18
  • Alleinerziehende mit Vertrauensperson

Eine Vollmacht bringt nichts, wenn sie nicht gefunden wird. Daher empfiehlt es sich sehr, hier das Dokument durch die Deutsche Generationenberatung im Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) der Bundesnotarkammer erfassen zu lassen.

Mit der Vorsogevollmacht aus unserem Shop erhalten Sie einen ausführlichen Ratgeber und Formulare zur Erstellung Ihrer persönlichen Vorsorgevollmacht.

Die Vorsorgevollmacht sollte immer in Verbindung mit einer Patientenverfügung geregelt werden. Die Betreuungsverfügung ist hier ebenso wichtig.

Und so funktioniert es

  • 1. Sichern Sie sich im Vorsorgeshop Ihr Produkt

    Ihr Vorsorgeprodukt erhalten Sie per eMail

  • 2. Sie erhalten Ihr Vorsorgeprodukt per Mail

    In Ihrer eMail werden Sie aufgefordert, Ihr Produkt herunter zu laden.

  • 3. Die gewählten Vorsorgeprodukte werden Ihnen per Mail zugestellt

    Sie erhalten Ihre Vorsorgeprodukte, die Sie direkt am PC ausfüllen können.
    Die Vorsorgehefte sind auf Ihren Namen Lizenziert.

  • 4. Füllen Sie Ihre Vorsorgedokumente direkt am PC aus

    Speichern Sie sicherheitshalber zwischendurch Ihre Eintragungen ab.

  • 5. Lassen Sie Ihre Vollmachten und Verfügungen registrieren

    Eine Vollmacht oder Verfügung macht nur Sinn, wenn sie auch gefunden werden kann. Daher, lassen Sie Ihre Vorsorgedokumente über die Deutsche Generationenberatung bei dem Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren. Die Registrierung ist in Verbindung mit dem Kauf des MeinVorsorgeHeft inklusive!

Vorsorgevollmacht - Die Selbstbestimmtheit wahren

Eine Vorsorgevollmacht bevollmächtigt die benannte Person Ihres Vertrauens in allen Belangen der Vermögenssorge und der Personensorge rechtswirksam für Sie zu handeln. Im Falle Ihrer eigenen Entscheidung- und Handlungsfähigkeit entfällt beim Vorliegen einer solchen Vollmacht in der Regel die Mitwirkung des Betreuungsgerichtes. Allerdings ist im Einzelfall zu prüfen, ob das Betreuungsgericht trotz Vorsorgevollmacht um Genehmigung gebeten werden muss, wie zum Beispiel bei Entscheidungen zu freiheitsentziehenden Maßnahmen. Eine freiheitsentziehende Maßnahme stellt sich dar, indem der betreuten Person gegen seinen natürlichen Willen daran gehindert wird, seinen Aufenthaltsort zu ändern oder die körperliche Bewegungsfreiheit begrenzt oder entzogen wird.

Was sollte bei einer Vorsorgevollmacht dringend beachtet werden?
Voraussetzung für die Erteilung einer Vorsorgevollmacht ist, dass der Bevollmächtigte Ihr absolutes und uneingeschränktes Vertrauen genießt. Er hat mit der Vollmacht in den Händen im Wesentlichen die gleichen Rechte wie Sie. Eine Vorsorgevollmacht als Generalvollmacht ermöglicht den Bevollmächtigten in nahezu allen Belangen an Ihrer Stelle Entscheidungen zu treffen. Im Gegensatz zum Betreuer unterliegt der Bevollmächtigte keinerlei staatlicher Kontrolle. Das ist gewollt und macht die Vorsorgevollmacht so „praktisch“. Der Gefahr des Missbrauchst sind allerdings mit einer Vorsorgevollmacht auch alle Türen geöffnet.

Was ist bei einer Vorsorgevollmacht besonders wichtig?
Besprechen Sie rechtzeitig mit der Person, die sie bevollmächtigen möchten, ob diese bereit ist, diese verantwortungsvolle Aufgabe zu übernehmen. Beraten Sie sich darüber auch mit den Familienangehörigen, damit es nicht zu Überraschungen und Missstimmung kommt.

Wichtig ist auch, dass sich der Bevollmächtigte über seine Pflichten und Aufgaben im Klaren ist, um nicht später gegenüber den Erben unerwartet und unvorbereitet Rechenschaft über seine Arbeit ablegen zu müssen und sich erheblichen Haftungsansprüchen auszusetzen, falls ihm das nicht gelingt.

Haben Sie Zweifel, ob Sie jemandem so sehr vertrauen, dass Sie Ihm so umfassende Rechte über sich einräumen wollen, empfiehlt sich anstatt einer Vorsorgevollmacht eine Betreuungsverfügung als bessere Lösung.

In welcher Form sollte eine Vorsorgevollmacht erstellt werden?
Die schriftliche Form – nicht zwingend die handschriftliche – ist erforderlich. Sie müssen die Vollmacht unterschreiben. Vielfach akzeptieren Kreditinstitute, Versicherungen und staatliche Stellen die Vollmacht nur, wenn Ihre Unterschrift notariell oder von einer Behörde beglaubigt wurde. Beglaubigt wird nur, dass Sie die Vollmacht tatsächlich selbst unterschrieben haben. Soll der Bevollmächtigte auch zum Kauf bzw. Verkauf oder zur Belastung von Immobilien oder Gesellschaftsanteilen an Kapitalgesellschaften ermächtigt sein, ist die notarielle Beurkundung der Vollmacht erforderlich. Hierbei wird die gesamte Vollmacht in den Rang einer öffentlichen Urkunde erhoben.

Warum eine Vorsorgevollmacht in Form der Generalvollmacht?
Oft werden Vorsorgevollmachten so formuliert, dass sie im Außenverhältnis – also im Verhältnis zwischen dem Bevollmächtigten und Dritten – nur gelten sollen, wenn der Vollmachtgeber nicht mehr in der Lage ist, seine Geschäfte selbstständig zu führen. Das soll den Vollmachtgeber ein Stück weit gegen einen möglichen Missbrauch der Vollmacht durch den Bevollmächtigten absichern. Der Nachteil ist, dass Behörden, Kreditinstitute und Versicherungen solche Vollmachten vielfach gar nicht anerkennen, weil sie keine Möglichkeit haben, zu überprüfen, ob der Vollmachtgeber tatsächlich geschäftsunfähig und damit der Vorsorgefall eingetreten ist.

Reicht die Vorsorgevollmacht auch als Bankvollmacht aus?
Grundsätzlich genügt eine Vorsorgevollmacht auch als Bankvollmacht. Dennoch sollten Sie dem oder den Bevollmächtigten zusätzlich auch Bankvollmachten über die Formulare der Kreditinstitute, bei denen sie Konten führen, erteilen. Damit vermeiden Sie Probleme beim Einsatz der Vorsorgevollmacht. Kredit Institute sind nach dem Geldwäschegesetz und anderen Vorschriften gezwungen, jeden Kontoberechtigten zu identifizieren und zu dokumentieren.

Empfehlung
Nehmen Sie mit den Bevollmächtigten Ihres Vertrauens diesen zusätzlichen Weg zu Ihrem Kreditinstitut in Kauf. Damit vermeiden Sie Schwierigkeiten, die gerade im Notfall nicht noch auftreten sollten.

Im Ratgeber der Vorsorgevollmacht/Generalvollmacht erfahren Sie mehr über

  • Vergütung des Bevollmächtigten
  • Haftung des Bevollmächtigten
  • Beachtung von Risiken der Vorsorgevollmacht und Generalvollmacht
  • Umgang mit Rechenschaft und Auskunft gegenüber Erbengemeinschaft

Für wen ist eine Vorsorgevollmacht dringend anzuraten?

  • Paare, verheiratet oder Lebensgemeinschaft
  • Alleinstehende Personen mit Vertrauensperson, z.B. Kinder über 18
  • Alleinerziehende mit Vertrauensperson

Eine Vollmacht bringt nichts, wenn sie nicht gefunden wird. Daher empfiehlt es sich sehr, hier das Dokument durch die Deutsche Generationenberatung im Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) der Bundesnotarkammer erfassen zu lassen.

Mit der Vorsogevollmacht aus unserem Shop erhalten Sie einen ausführlichen Ratgeber und Formulare zur Erstellung Ihrer persönlichen Vorsorgevollmacht.

Die Vorsorgevollmacht sollte immer in Verbindung mit einer Patientenverfügung geregelt werden. Die Betreuungsverfügung ist hier ebenso wichtig.

  • 1. Sichern Sie sich im Vorsorgeshop Ihr Produkt

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  • 2. Sie erhalten Ihr Vorsorgeprodukt per Mail

    In Ihrer eMail werden Sie aufgefordert, Ihr Produkt herunter zu laden.

  • 3. Die gewählten Vorsorgeprodukte werden Ihnen per Mail zugestellt

    Sie erhalten Ihre Vorsorgeprodukte, die Sie direkt am PC ausfüllen können.
    Die Vorsorgehefte sind auf Ihren Namen Lizenziert.

  • 4. Füllen Sie Ihre Vorsorgedokumente direkt am PC aus

    Speichern Sie sicherheitshalber zwischendurch Ihre Eintragungen ab.

  • 5. Lassen Sie Ihre Vollmachten und Verfügungen registrieren

    Eine Vollmacht oder Verfügung macht nur Sinn, wenn sie auch gefunden werden kann. Daher, lassen Sie Ihre Vorsorgedokumente über die Deutsche Generationenberatung bei dem Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren. Die Registrierung ist in Verbindung mit dem Kauf des MeinVorsorgeHeft inklusive!