Mit einer Trauerverfügung können Sie festlegen, in welcher Art und Weise lhre Beerdigung stattfinden soll.
Die Frage, ob eine Erdbestattung, Urnenbestattung, Seebestattung oder eine Bestattung in einem Friedwald vorzunehmen ist, betrifft jeden von uns. Wenn Sie konkrete Vorstellungen über lhre letzte Ruhestätte haben, dann sollten Sie diese Wünsche in einer Trauerverfügung niederlegen. Die Berechtigten der Totenfürsorge wissen damit, was sie in dieser Situation, die uns alle einmal betreffen wird, zu tun haben. Diese Verfügungen sind verbindlich und müssen von den Totenfürsorgeberechtigten befolgt werden.
Wer übernimmt die Kosten für die Beerdigung?
Die Erben werden gem. § 1986 8GB mit den Kosten der Beerdigung belastet.
Sie können Ihre Erben entlasten, indem Sie
- mit einer Versicherung ihre Sterbegeldvorsorge regeln
- eine Bestattungstreuhandskonto bei Ihrem Bestatter einrichten
- frühzeitig Rücklagen bei Ihrer Bank ansparen
Was kann ich mit meiner Trauerverfügung bestimmen?
Im Rahmen einer Trauerverfügung können Sie bestimmen, welche Personen zu der Beerdigung eingeladen werden sollen, wie die Feierlichkeit stattfinden soll etc. Im Rahmen dieser Überlegungen sollten Sie auch bestimmen, wie die Kosten für den Schlusspunkt lhres Lebens organisiert werden sollen. Wenn Sie diese wichtigen Fragen entschieden haben, dann wissen Sie, dass Sie alles geregelt haben.
Vorteile und Nutzen einer Trauerverfügung
- Nichts nach dem Tod dem Zufall überlassen
- Entlastet die Angehörigen über den Organisationsablauf
- Regelung der Kosten
- Bestimmung der Ruhestätte
- Bestimmung der Bestattungsfeier
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