Und plötzlich ist alles anders

Der tote Winkel - der Notfall kommt unerwartet

Der 3,42 Minuten andauernde Kurzfilm veranschaulicht realistisch die Hilflosigkeit einer älteren Dame. Ihr Mann musste mit einem Schlaganfall ins Krankenhaus eingeliefert werden. Sie erhielt keine Auskunft. Auch ihre Kinder sind überrascht, als sich die betroffene Ehefrau hilferufend an sie wendet. Damit eine Arzt eine Auskunft geben kann, benötigt man eine Vorsorgevollmacht.

Eine entsprechende Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung würde hier helfen.

Tipps für die Praxis

Die Patientenverfügung regelt den Verlauf von Krankheiten und Behandlungen. Sie hilft Ärzten und Angehörigen im Sinne des Patienten zu handeln. Der Hausarzt hilft bei der Ausgestaltung der Patientenverfügung. Er sollte eine Kopie der Patientenverfügung erhalten. In Verbindung mit einer Vorsorgevollmacht sollte die Patientenverfügung im Vorsorgeregister eingetragen werden.

Eine Vorsorgevollmacht hält fest, was im Sinne des Vollmachtgebers geschehen soll, wenn der Gesundheitszustand nicht mehr erlaubt sich selbst mitzuteilen. Die bevollmächtigte Person sollte informiert werden. Vertrauen zur bevollmächtigten Person sollte absolut gegeben sein.