Organverfügung - Ihre Wünsche für den Fall des Falles

Mit einer Organverfügung nach deutschem Transplantationsgesetz können Sie eine Organentnahme einwilligen, ihr widersprechen oder diese Entscheidungen einer namentlich bekannten Person Ihres Vertrauens übertragen.

Entnahme der Organe dürfen grundsätzlich nur bei Personen durchgeführt werden, deren Hirntod von Ärzten festgestellt wurde. Hirntod ist dabei der vollständige, irreversible Ausfall aller Funktionen von Großhirn, Kleinhirn und Hirnstamm.

Wie ist die Organspende in Deutschland geregelt?
Die Organspende und auch Gewebespende wird in Deutschland über die Entscheidungslösung geregelt. Die Organentnahme nach dem Tod ist nur zulässig, wenn zu Lebzeiten die verstorbene Person zugestimmt hat oder stellvertretend Angehörige der verstorbenen Person ihre Zustimmung gegeben hat.

Um die Spendenbereitschaft in Deutschland zu erhöhen, hat der Bundestag, am 16. Januar 2020 über unterschiedliche Gesetzesentwürfe zur Neuregelung der Organspende abgestimmt. Die Mehrheit sprach sich für die so genannte „Erweiterte Entscheidungslösung“ aus. Was ändert sich damit?

Was beinhaltet die „Erweiterte Entscheidungslösung“?
Weiterhin soll der Organspender zu Lebzeiten zustimmen – oder stellvertretend ein Angehöriger. Im Ergebnis sollen die Bürger besser über die Organspende informiert werden und deren persönliche Entscheidungen registriert werden.

So soll es angegangen werden:

  • Im Rahmen von Erst-Hilfekursen soll das Grundwissen zum Thema Organspende erläutert und vermittelt werden
  • In regelmäßigen Abständen sollen Hausärzte ihre Patienten über Organspende beraten und selber intensiver zum Thema Organ- und Gewebespende ausgebildet werden
  • Die Ausweisstellen von Bund und Länder sollen Bürgern in Zukunft Informationsmaterialien zu Organspenden aushändigen und über die Eintragung ins Organspende-Register hinweisen
  • Einrichtung eines Online-Registers beim Deutschen Institut für medizinische Dokumentation und Information für Erklärungen zur Organe und Gewebespende

Wie ist die Organspende im Ausland geregelt?

  • Die Widerspruchslösung in Europa ist die gängigste Lösung. Hier können verstorbenen Personen Organe entnommen werden, die zu Lebzeiten nicht ausdrücklich der Organentnahme widersprochen haben. Ebenfalls unterscheidet sich in den Ländern der Widerspruchsumgang. So hat z.B. Österreich ein Widerspruchsregister, wo die unerwünschte Organentnahme angegeben werden kann.
  • Nachdem in den Niederlanden die Einführung des Registers im Februar 2018 beschlossen wurde, soll die Widerspruchsregelung laut Gesetz in 2020 für die Länder Portugal, Polen, Italien, Irland, Frankreich, Lettland, Liechtenstein, Luxemburg, Bulgarien, Slowenien, der Slowakei, Spanien, Ungarn, Türkei und Zypern gültig sein.
  • In den Ländern Litauen, Belgien, Estland und Norwegen gilt zusätzlich die Widerspruchsregelung mit Einspruchsrecht der Angehörigen. Wenn der Verstorbene keine Entscheidung zur Organspende getroffen hat, können Angehörige der Organentnahme widersprechen.

Entlasten Sie trauernde Angehörige
Entscheiden Sie über Ihre Organverfügung selbst und bürden Sie diese wichtige Entscheidung nicht ihren Verwandten oder ihrem nahestehenden Personenkreis auf. Viele kranke Menschen warten in Deutschland auf ein Spendenorgan. Ihre positive Organverfügung kann deshalb Leben retten. Aber auch ihre negative Organverfügung muss respektiert werden. Mit einer Entscheidung gegen einer Organspende verhindern Sie auf jeden Fall, dass der tragischen Situation eines Todesfalls von nahestehenden Menschen entschieden werden muss, was sie gewollt hätten, wenn sie diese Entscheidung jetzt treffen müssten. Die meisten Menschen sind in dieser Krisensituation mit der Beantwortung der Frage überfordert.

Wo bekomme ich den Organspendeausweis her?
Ihren persönlichen Organspendeausweis können Sie kostenlos bei www.organspende-info.de bestellen.

Downloaden Sie sich Ihre kostenfreie Organverfügung in unserem Shop. Mit jeder Vorsorge haben Sie und Ihre Angehörige eine Sorge weniger.

Und so funktioniert es

  • 1. Sichern Sie sich im Vorsorgeshop Ihr Produkt

    Ihr Vorsorgeprodukt erhalten Sie per eMail

  • 2. Sie erhalten Ihr Vorsorgeprodukt per Mail

    In Ihrer eMail werden Sie aufgefordert, Ihr Produkt herunter zu laden.

  • 3. Die gewählten Vorsorgeprodukte werden Ihnen per Mail zugestellt

    Sie erhalten Ihre Vorsorgeprodukte, die Sie direkt am PC ausfüllen können.
    Die Vorsorgehefte sind auf Ihren Namen Lizenziert.

  • 4. Füllen Sie Ihre Vorsorgedokumente direkt am PC aus

    Speichern Sie sicherheitshalber zwischendurch Ihre Eintragungen ab.

  • 5. Bestellen Sie sich Ihren Organspendeausweis

Organverfügung - Ihre Wünsche für den Fall des Falles

Mit einer Organverfügung nach deutschem Transplantationsgesetz können Sie eine Organentnahme einwilligen, ihr widersprechen oder diese Entscheidungen einer namentlich bekannten Person Ihres Vertrauens übertragen.

Entnahme der Organe dürfen grundsätzlich nur bei Personen durchgeführt werden, deren Hirntod von Ärzten festgestellt wurde. Hirntod ist dabei der vollständige, irreversible Ausfall aller Funktionen von Großhirn, Kleinhirn und Hirnstamm.

Wie ist die Organspende in Deutschland geregelt?
Die Organspende und auch Gewebespende wird in Deutschland über die Entscheidungslösung geregelt. Die Organentnahme nach dem Tod ist nur zulässig, wenn zu Lebzeiten die verstorbene Person zugestimmt hat oder stellvertretend Angehörige der verstorbenen Person ihre Zustimmung gegeben hat.

Um die Spendenbereitschaft in Deutschland zu erhöhen, hat der Bundestag, am 16. Januar 2020 über unterschiedliche Gesetzesentwürfe zur Neuregelung der Organspende abgestimmt. Die Mehrheit sprach sich für die so genannte „Erweiterte Entscheidungslösung“ aus. Was ändert sich damit?

Was beinhaltet die „Erweiterte Entscheidungslösung“?
Weiterhin soll der Organspender zu Lebzeiten zustimmen – oder stellvertretend ein Angehöriger. Im Ergebnis sollen die Bürger besser über die Organspende informiert werden und deren persönliche Entscheidungen registriert werden.

So soll es angegangen werden:

  • Im Rahmen von Erst-Hilfekursen soll das Grundwissen zum Thema Organspende erläutert und vermittelt werden
  • In regelmäßigen Abständen sollen Hausärzte ihre Patienten über Organspende beraten und selber intensiver zum Thema Organ- und Gewebespende ausgebildet werden
  • Die Ausweisstellen von Bund und Länder sollen Bürgern in Zukunft Informationsmaterialien zu Organspenden aushändigen und über die Eintragung ins Organspende-Register hinweisen
  • Einrichtung eines Online-Registers beim Deutschen Institut für medizinische Dokumentation und Information für Erklärungen zur Organe und Gewebespende

Wie ist die Organspende im Ausland geregelt?

  • Die Widerspruchslösung in Europa ist die gängigste Lösung. Hier können verstorbenen Personen Organe entnommen werden, die zu Lebzeiten nicht ausdrücklich der Organentnahme widersprochen haben. Ebenfalls unterscheidet sich in den Ländern der Widerspruchsumgang. So hat z.B. Österreich ein Widerspruchsregister, wo die unerwünschte Organentnahme angegeben werden kann.
  • Nachdem in den Niederlanden die Einführung des Registers im Februar 2018 beschlossen wurde, soll die Widerspruchsregelung laut Gesetz in 2020 für die Länder Portugal, Polen, Italien, Irland, Frankreich, Lettland, Liechtenstein, Luxemburg, Bulgarien, Slowenien, der Slowakei, Spanien, Ungarn, Türkei und Zypern gültig sein.
  • In den Ländern Litauen, Belgien, Estland und Norwegen gilt zusätzlich die Widerspruchsregelung mit Einspruchsrecht der Angehörigen. Wenn der Verstorbene keine Entscheidung zur Organspende getroffen hat, können Angehörige der Organentnahme widersprechen.

Entlasten Sie trauernde Angehörige
Entscheiden Sie über Ihre Organverfügung selbst und bürden Sie diese wichtige Entscheidung nicht ihren Verwandten oder ihrem nahestehenden Personenkreis auf. Viele kranke Menschen warten in Deutschland auf ein Spendenorgan. Ihre positive Organverfügung kann deshalb Leben retten. Aber auch ihre negative Organverfügung muss respektiert werden. Mit einer Entscheidung gegen einer Organspende verhindern Sie auf jeden Fall, dass der tragischen Situation eines Todesfalls von nahestehenden Menschen entschieden werden muss, was sie gewollt hätten, wenn sie diese Entscheidung jetzt treffen müssten. Die meisten Menschen sind in dieser Krisensituation mit der Beantwortung der Frage überfordert.

Wo bekomme ich den Organspendeausweis her?
Ihren persönlichen Organspendeausweis können Sie kostenlos bei www.organspende-info.de bestellen.

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  • 4. Füllen Sie Ihre Vorsorgedokumente direkt am PC aus

    Speichern Sie sicherheitshalber zwischendurch Ihre Eintragungen ab.

  • 5. Bestellen Sie sich Ihren Organspendeausweis