Wofür das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer?
In Deutschland dient das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (ZVR) als zentrale Registrierungsstelle. Im Ernstfall können Ihre persönlichen Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen schnell gefunden werden. Missverständnisse können dadurch vermieden werden. Um sich rechtlich abzusichern, ist es wertvoll, dass Sie Ihre erstellten Dokumente registrieren lassen. So stellen Sie sicher, dass Ihr Recht auf Selbstbestimmung verwirklicht wird. Wie auch die Stiftung Warentest, empfiehlt auch die Deutsche Generationenberatung Jedem, der seine rechtliche Vorsorge geregelt hat, seine Dokumente auch in der Bundesnotarkammer registrieren sollte.
Warum ist eine Registrierung von Bedeutung?
Die beste Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung hilft nichts, wenn sie nicht gefunden wird. Die Bundesnotarkammer beantwortet monatlich über 20.000 Registrierungsabfragen. Damit ein Arzt oder Richter wissen, dass Sie entsprechende Vorsorgedokumente verfasst haben, ist es wichtig, dass Ihre Vorsorgedokumente registriert sind. Im Notfall können Informationen sofort und sicher datengeschützt abgefragt werden.
Welche Auskünfte werden gegeben?
Die Registrierungsstelle gibt Auskunft darüber, ob für Sie eine Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung hinterlegt ist. Der Arzt oder Richter erhält eine Kontaktliste über die Vertrauenspersonen, bzw. Bevollmächtigten, die in den Vorsorgedokumenten eingetragen sind, damit sie dann schnell kontaktiert werden können.
Welche Dokumente und Informationen können im Vorsorgeregister registriert werden?
Im Zentralen Vorsorgeregister wird nicht das Dokument selbst hinterlegt. Es werden lediglich das Bestehen Ihrer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung registriert. Mit den registrierten Vorsorgedokumenten werden Kontaktinformationen über Vertrauenspersonen/Bevollmächtigte hinterlegt. Die personenbezogenen Angaben zur Vertrauensperson sollen dem Betreuungsgericht die schnelle Kontaktaufnahme zum Bevollmächtigten beziehungsweise vorgeschlagenen Betreuer ermöglichen.
Damit die Registrierung Ihrer Patientenverfügung möglich ist, muss eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung enthalten sein.
Geben Sie an, ob Ihre Vorsorgeverfügung eine
- Vorsorgevollmacht
- Betreuungsverfügung
- und eine Patientenverfügung enthält
Dazu gehören personenbezogene Daten des
- Vollmachtgebers
- Bevollmächtigten
- sowie des vorgeschlagenen Betreuers
Zudem können Sie angeben, welche Bereiche Ihre Vorsorgevollmacht umfasst
- Vermögensangelegenheiten
- Angelegenheit der Gesundheitssorge
- Angelegenheit der Aufenthaltsbestimmung
- Sonstige persönliche Angelegenheiten
Was ist Zweck der Registrierung?
Das Gesetz in Deutschland sieht vor, durch das Betreuungsgericht einen Betreuer zu bestellen, wenn ein Mensch seine Angelegenheit nicht mehr selbst besorgen kann. Viele Menschen wollen verhindern, dass im Ernstfall ein fremder Mensch, also ein amtlich bestellter Betreuer bestellt wird. Deswegen benennen Sie einen Vorsorgebevollmächtigten, der oder die ihre Angelegenheiten genauso gut regeln kann, wie ein bestellter Betreuer. Mit der Vorsorgeverfügung wird der Wunsch des Vollmachtgebers erfüllt. Damit die Vorsorgevollmacht im Ernstfall gefunden wird, ist eine Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer sinnvoll und wichtig.
Wie registriere ich meine Vorsorgedokumente bei der ZVR?
Sie können Ihre Vorsorgedokumente über die Deutsche Generationenberatung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer hinterlegen. Damit Ihre Daten durch uns im ZVR hinterlegt werden können, benötigen wir von Ihnen folgende Informationen:
- Rechnungsnummer
- Datum der Vorsorgedokumente
- Geburtsdaten zur Verifikation
Haben Sie das MeinVorsorgeHeft Servicepaket erworben, sind auch Änderungen oder Löschungen im ZVR über die Deutsche Generationenberatung nach heutigem Stand jederzeit für Sie kostenfrei.
Zur notwendigen Registrierung Ihrer Dokumente erhalten Sie das MeinVorsorgeHeft Servicepaket in unserem Shop.
Alle Begriffe finden Sie allgemeinverständlich in unserem Glossar