Patientenverfügung erstellen - In wenigen Schritten rechtlich und sicher

Die Patientenverfügung ist das Instrument, mit dem Sie entscheiden, ob Sie sich in der Situation einer schweren und aussichtslosen Erkrankung, insbesondere in der letzten Lebensphase, für oder gegen eine lebenserhaltende oder verlängernde medizinische Maßnahme entscheiden.

Die Patientenverfügung soll dann ihre Zone entfalten, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, sich selbst zu äußern. Mit ihr können Sie sicherstellen, dass ihr Selbstbestimmungsrecht auch in dieser Situation gewahrt bleibt. Eine Patientenverfügung kann von Ihnen zu jederzeit widerrufen werden.

Was bewirkt eine Patientenverfügung?
Mit der Patientenverfügung können Sie nach den Patientenverfügungsgesetz das am 1. September 2009 in Kraft getreten ist, Entscheidungen über die ärztliche Behandlung treffen. Sei es in der Klinik, einem Alters- oder Pflegeheim oder zu Hause. Sie entscheiden für die letzte Lebensphase oder für die Pflege bei schwerster oder aussichtsloser Erkrankung.

Die zwei Alternativen in der Patientenverfügung
Nach der ersten Alternative soll das medizinisch Mögliche unternommen werden, um ihr Leben zu verlängern. Nach der zweiten Alternative sollen Heilmaßnahmen unterbleiben, wenn zwei Ärzte feststellen, dass eine Heilung nicht mehr möglich ist. Die Behandlung soll sich in diesen Fällen auf Schmerzen und Angst (Palliativmaßnahmen) konzentrieren, damit Sie in Würde sterben können.

Rechtswirksamkeit der Patientenverfügung
Eine rechtswirksame Patientenverfügung muss von den behandelnden Ärzten beachtet werden. Deshalb ist es wichtig, dass diese Verfügung im volljährigen Alter schriftlich niedergelegt wird, Sie beim Abfassen dieser Verfügung einsichtsfähig sind und Ihnen die Bedeutung dieser Patientenverfügung bewusst ist. Eine besondere Form ist aber nicht vorgeschrieben. Die Verfügungen muss lediglich schriftlich erfolgen. Dabei reicht es aus, wenn Sie die von der Deutsche Generationenberatungvorbereitete Patientenverfügung aus dem MeinVorsorgeheft ausfüllen und mit ihrer eigenhändigen Unterschrift versehen. Wir empfehlen hier, sich eine Einwilligungsfähigkeit vom Arzt einzuholen. Der Arzt bescheinigt, dass die Voraussetzung für die Ausübung des Selbstbestimmungsrechts in Gesundheitsangelegenheit gegeben ist.

Es gibt keine Pflicht zur notariellen Beurkundung oder notariellen Beglaubigung oder der regelmäßigen Aktualisierung. In dem steht ein jederzeitiges Widerrufsrecht zu.

Wichtig
Bei den Patientenverfügungen müssen Sie beachten, dass sich hier die bestehende Organverfügung nicht mit der Patientenverfügung widerspricht. Ein entsprechender Hinweis bei gleichzeitig bestehender Patienten- und Organverfügung ist in der jeweiligen Patientenverfügung deshalb notwendig. Dazu haben wir in unserem Patientenverfügungsformular in MeinVorsorgeheft eine entsprechende Erklärung eingefügt. Der beinhaltete Ratgeber hilft Ihnen beim Ausfüllen Ihrer Verfügung.

Empfehlung
Trotzdem, dass für die Patientenverfügung keine Aktualisierungspflicht besteht, empfehlen wir Ihnen, sich über unseren Newsletter regelmäßige Information über gesetzliche Änderungen zur Patientenverfügung zu sichern. Die Medizin entwickelt sich weiter, so auch die Heilungsmöglichkeiten und damit auch die Überlebensmöglichkeiten. Sie bleiben handlungsfähig und können Ihre Patientenverfügung bei Bedarf anpassen.

Was passiert, wenn keine Patientenverfügung besteht?
Ohne Einwilligung des Patienten dürfen Ärzte keine Behandlung durchführen. Andernfalls geht der Arzt das Risiko ein, wegen Körperverletzung strafrechtlich belangt zu werden. Eine Ausnahme dazu besteht nur in einer Notfallsituation, also bei Anwendung einer drohenden Gefahr für den Patienten. Ist nun der Patient nicht in der Lage, seinen Willen mitzuteilen, muss der mutmaßliche Wille aus allen dem Arzt zur Verfügung stehenden Anhaltspunkten ermittelt werden. In der Regel wird dann bei schwerwiegenden Eingriffen vom Betreuungsgericht ein Betreuer bestellt. Immer wieder werden Patienten entgegen ihrem Willen Behandlung unterzogen. Denn im Zweifel ist der Arzt verpflichtet, sich für lebenserhaltende und lebensverlängernde Maßnahmen zu entscheiden.

Empfehlung
Sofern ein Patient in bestimmten Fällen keine Heilbehandlungsmaßnahmen, sondern nur noch eine palliative Behandlung wünscht, sollte er dies in eine Patientenverfügung ausdrücklich und verbindlich festlegen. Mindestens sollte er jedoch einen Gesundheitsbevollmächtigten benennen.

Warum ein Bevollmächtigter in der Patientenverfügung bestimmen?
Der Gesundheitsbevollmächtigte ist gesetzlich verpflichtet, den in der Patientenverfügung niedergelegten Willen des Patienten umzusetzen. Mit der Benennung eines Bevollmächtigten und Ersatzbevollmächtigten auf den Patientenverfügungsformular in MeinVorsorgeheft wissen die behandelnden Ärzte genau, wer der Ansprechpartner bei der Umsetzung der Patientenverfügung ist. Sie verhindern mit dieser Benennung auch, dass vom Betreuungsgericht zur Umsetzung ihrer Patientenverfügung ein Betreuer bestellt werden muss. Sie sparen damit für diesen Krisenfall wertvolle Zeit und Geld. Denn der Betreuer bekommt für seine Tätigkeit ein Entgelt.

Regeln sie mir Ihrer Patientenverfügung

  • Ihren eigenen Willen
  • Die Benennung eines Bevollmächtigten
  • Ihre gewünschte Alternative
  • Die Benennung eines Bevollmächtigten
  • Die rechtliche Wirksamkeit ihrer Wünsche

Für wen ist eine Patientenverfügung dringend zu empfehlen?

  • Paare, verheiratet oder Lebensgemeinschaft
  • Paare, verheiratet oder Lebensgemeinschaft
  • Alleinstehende mit Vertrauensperson
  • Alleinstehende ohne Vertrauensperson
  • Alleinerziehende ohne Vertrauensperson

Holen Sie sich Ihre Patientenverfügung mit dem MeinVorsorgeheft in unserem Shop. Mit dieser Vorsorge haben Sie und Ihre Angehörigen eine Sorge weniger.

Zur Patientenverfügung erhalten Sie ebenfalls die unverzichtbare Pflegeverfügung.

Zur Patientenverfügung sollte immer eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung erstellt werden.

Und so funktioniert es

  • 1. Sichern Sie sich im Vorsorgeshop Ihr Produkt

    Ihr Vorsorgeprodukt erhalten Sie per eMail

  • 2. Sie erhalten Ihr Vorsorgeprodukt per Mail

    In Ihrer eMail werden Sie aufgefordert, Ihr Produkt herunter zu laden.

  • 3. Die gewählten Vorsorgeprodukte werden Ihnen per Mail zugestellt

    Sie erhalten Ihre Vorsorgeprodukte, die Sie direkt am PC ausfüllen können.
    Die Vorsorgehefte sind auf Ihren Namen Lizenziert.

  • 4. Füllen Sie Ihre Vorsorgedokumente direkt am PC aus

    Speichern Sie sicherheitshalber zwischendurch Ihre Eintragungen ab.

  • 5. Lassen Sie Ihre Vollmachten und Verfügungen registrieren

    Eine Vollmacht oder Verfügung macht nur Sinn, wenn sie auch gefunden werden kann. Daher, lassen Sie Ihre Vorsorgedokumente über die Deutsche Generationenberatung bei dem Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren. Die Registrierung im Kaufpreis des MeinVorsorgeHeft inklusive!

Patientenverfügung erstellen - In wenigen Schritten rechtlich sicher

Die Patientenverfügung ist das Instrument, mit dem Sie entscheiden, ob Sie sich in der Situation einer schweren und aussichtslosen Erkrankung, insbesondere in der letzten Lebensphase, für oder gegen eine lebenserhaltende oder verlängernde medizinische Maßnahme entscheiden.

Die Patientenverfügung soll dann ihre Zone entfalten, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, sich selbst zu äußern. Mit ihr können Sie sicherstellen, dass ihr Selbstbestimmungsrecht auch in dieser Situation gewahrt bleibt. Eine Patientenverfügung kann von Ihnen zu jederzeit widerrufen werden.

Was bewirkt eine Patientenverfügung?
Mit der Patientenverfügung können Sie nach den Patientenverfügungsgesetz das am 1. September 2009 in Kraft getreten ist, Entscheidungen über die ärztliche Behandlung treffen. Sei es in der Klinik, einem Alters- oder Pflegeheim oder zu Hause. Sie entscheiden für die letzte Lebensphase oder für die Pflege bei schwerster oder aussichtsloser Erkrankung.

Die zwei Alternativen in der Patientenverfügung
Nach der ersten Alternative soll das medizinisch Mögliche unternommen werden, um ihr Leben zu verlängern. Nach der zweiten Alternative sollen Heilmaßnahmen unterbleiben, wenn zwei Ärzte feststellen, dass eine Heilung nicht mehr möglich ist. Die Behandlung soll sich in diesen Fällen auf Schmerzen und Angst (Palliativmaßnahmen) konzentrieren, damit Sie in Würde sterben können.

Rechtswirksamkeit der Patientenverfügung
Eine rechtswirksame Patientenverfügung muss von den behandelnden Ärzten beachtet werden. Deshalb ist es wichtig, dass diese Verfügung im volljährigen Alter schriftlich niedergelegt wird, Sie beim Abfassen dieser Verfügung einsichtsfähig sind und Ihnen die Bedeutung dieser Patientenverfügung bewusst ist. Eine besondere Form ist aber nicht vorgeschrieben. Die Verfügungen muss lediglich schriftlich erfolgen. Dabei reicht es aus, wenn Sie die von der Deutsche Generationenberatungvorbereitete Patientenverfügung aus dem MeinVorsorgeheft ausfüllen und mit ihrer eigenhändigen Unterschrift versehen. Wir empfehlen hier, sich eine Einwilligungsfähigkeit vom Arzt einzuholen. Der Arzt bescheinigt, dass die Voraussetzung für die Ausübung des Selbstbestimmungsrechts in Gesundheitsangelegenheit gegeben ist.

Es gibt keine Pflicht zur notariellen Beurkundung oder notariellen Beglaubigung oder der regelmäßigen Aktualisierung. In dem steht ein jederzeitiges Widerrufsrecht zu.

Wichtig
Bei den Patientenverfügungen müssen Sie beachten, dass sich hier die bestehende Organverfügung nicht mit der Patientenverfügung widerspricht. Ein entsprechender Hinweis bei gleichzeitig bestehender Patienten- und Organverfügung ist in der jeweiligen Patientenverfügung deshalb notwendig. Dazu haben wir in unserem Patientenverfügungsformular in MeinVorsorgeheft eine entsprechende Erklärung eingefügt. Der beinhaltete Ratgeber hilft Ihnen beim Ausfüllen Ihrer Verfügung.

Empfehlung
Trotzdem, dass für die Patientenverfügung keine Aktualisierungspflicht besteht, empfehlen wir Ihnen, sich über unseren Newsletter regelmäßige Information über gesetzliche Änderungen zur Patientenverfügung zu sichern. Die Medizin entwickelt sich weiter, so auch die Heilungsmöglichkeiten und damit auch die Überlebensmöglichkeiten. Sie bleiben handlungsfähig und können Ihre Patientenverfügung bei Bedarf anpassen.

Was passiert, wenn keine Patientenverfügung besteht?
Ohne Einwilligung des Patienten dürfen Ärzte keine Behandlung durchführen. Andernfalls geht der Arzt das Risiko ein, wegen Körperverletzung strafrechtlich belangt zu werden. Eine Ausnahme dazu besteht nur in einer Notfallsituation, also bei Anwendung einer drohenden Gefahr für den Patienten. Ist nun der Patient nicht in der Lage, seinen Willen mitzuteilen, muss der mutmaßliche Wille aus allen dem Arzt zur Verfügung stehenden Anhaltspunkten ermittelt werden. In der Regel wird dann bei schwerwiegenden Eingriffen vom Betreuungsgericht ein Betreuer bestellt. Immer wieder werden Patienten entgegen ihrem Willen Behandlung unterzogen. Denn im Zweifel ist der Arzt verpflichtet, sich für lebenserhaltende und lebensverlängernde Maßnahmen zu entscheiden.

Empfehlung
Sofern ein Patient in bestimmten Fällen keine Heilbehandlungsmaßnahmen, sondern nur noch eine palliative Behandlung wünscht, sollte er dies in eine Patientenverfügung ausdrücklich und verbindlich festlegen. Mindestens sollte er jedoch einen Gesundheitsbevollmächtigten benennen.

Warum ein Bevollmächtigter in der Patientenverfügung bestimmen?
Der Gesundheitsbevollmächtigte ist gesetzlich verpflichtet, den in der Patientenverfügung niedergelegten Willen des Patienten umzusetzen. Mit der Benennung eines Bevollmächtigten und Ersatzbevollmächtigten auf den Patientenverfügungsformular in MeinVorsorgeheft wissen die behandelnden Ärzte genau, wer der Ansprechpartner bei der Umsetzung der Patientenverfügung ist. Sie verhindern mit dieser Benennung auch, dass vom Betreuungsgericht zur Umsetzung ihrer Patientenverfügung ein Betreuer bestellt werden muss. Sie sparen damit für diesen Krisenfall wertvolle Zeit und Geld. Denn der Betreuer bekommt für seine Tätigkeit ein Entgelt.

Regeln sie mir Ihrer Patientenverfügung

  • Ihren eigenen Willen
  • Die Benennung eines Bevollmächtigten
  • Ihre gewünschte Alternative
  • Die Benennung eines Bevollmächtigten
  • Die rechtliche Wirksamkeit ihrer Wünsche

Für wen ist eine Patientenverfügung dringend zu empfehlen?

  • Paare, verheiratet oder Lebensgemeinschaft
  • Paare, verheiratet oder Lebensgemeinschaft
  • Alleinstehende mit Vertrauensperson
  • Alleinstehende ohne Vertrauensperson
  • Alleinerziehende ohne Vertrauensperson

Holen Sie sich Ihre Patientenverfügung mit dem MeinVorsorgeheft in unserem Shop. Mit dieser Vorsorge haben Sie und Ihre Angehörigen eine Sorge weniger.

Zur Patientenverfügung erhalten Sie ebenfalls die unverzichtbare Pflegeverfügung.

Zur Patientenverfügung sollte immer eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung erstellt werden.

  • 1. Sichern Sie sich im Vorsorgeshop Ihr Produkt

    Ihr Vorsorgeprodukt erhalten Sie per eMail

  • 2. Sie erhalten Ihr Vorsorgeprodukt per Mail

    In Ihrer eMail werden Sie aufgefordert, Ihr Produkt herunter zu laden.

  • 3. Die gewählten Vorsorgeprodukte werden Ihnen per Mail zugestellt

    Sie erhalten Ihre Vorsorgeprodukte, die Sie direkt am PC ausfüllen können.
    Die Vorsorgehefte sind auf Ihren Namen Lizenziert.

  • 4. Füllen Sie Ihre Vorsorgedokumente direkt am PC aus

    Speichern Sie sicherheitshalber zwischendurch Ihre Eintragungen ab.

  • 5. Lassen Sie Ihre Vollmachten und Verfügungen registrieren

    Eine Vollmacht oder Verfügung macht nur Sinn, wenn sie auch gefunden werden kann. Daher, lassen Sie Ihre Vorsorgedokumente über die Deutsche Generationenberatung bei dem Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren. Die Registrierung im Kaufpreis des MeinVorsorgeHeft inklusive!