Warum eine Pflegeverfügung
Aus unserer Tätigkeitserfahrung wissen wir, dass der Gedanke, einmal gepflegt werden zu müssen, für fast alle Menschen unangenehm ist.
Man kann jedoch nicht ausschließen, aufgrund eines Unfalls, Krankheit oder einer Demenz pflegebedürftig zu werden. Deswegen sollte man sich in guten Tagen mit diesem Thema befassen und für den Fall der Pflegebedürftigkeit die persönlichen Wünsche schriftlich niederlegen.
Was beinhaltet eine Pflegeverfügung
Mit einer schriftlichen Verfügung können die persönlichen Wünsche, die man in der Pflegesituation vielleicht nicht mehr äußern kann, bekannt gemacht und damit auch berücksichtigt werden.
Wenn Sie bestimmte Vorstellungen über das mögliche fremdbestimmte Leben, den Tagesablauf, Hygiene, Kosmetik, etc. haben, dann müssen diese Wünsche für alle erfahrbar sein.
Festlegen können Sie z. B. Ihre
- Essgewohnheiten
- Kleidungsgewohnheiten
- Körperpflegegewohnheiten
- Ruhe- und Schlafgewohnheiten
- Religiöse Vorstellungen
- Bevorzugte Bücher, Fernsehsendungen, Informationen
- Bewegungs- und Sportübungen
- …
Wer pflegt wie
Zuhause wohnen bleiben wünschen sich im Alter die meisten Menschen. Dafür nehmen sie auch schlechte Wohnbedingungen in Kauf. Ob es die zu steile oder schmale Treppe ist oder zu enge Badezimmer. Hauptsache in der gewohnten Umgebung bleiben. Daher ist es wichtig, rechtzeitig aktiv zu werden.
Damit pflegebedürftige Menschen noch lange Zeit daheim bleiben können, sind gegebenenfalls Wohnraumanpassungen nötig.
Planen Sie für ein pflegebedürftiges Wohnen an
- eine barrierefreie Wohnraumanpassung
- geförderte Finanzierung
- Aufgabenverteilung der Pflegeaufgaben
- Unterstützungsangebote vor Ort, z.B. Essen auf Rädern
- Seniorenbetreuung
- Ehrenamtliche Besuchsdienste
- …
Schaffen Barrierefreiheit
Barrierefreiheit schafft gute Wohnbedingungen. Die zu pflegende Person, die sich gerne zuhause betreuen lassen möchte, sollte keinesfalls vereinsamen. Deswegen ist es wichtig, für regelmäßige Ausflüge und Besuche zu sorgen. Nur die Sorge um die Körperpflege und das Essen reichen da nicht aus.
Barrierefreiheit können Sie in der Küche, im Badezimmer und im WC schaffen. Die Mobilität lässt im Alter nach. Schlimmstenfalls ist eine Gehhilfe oder ein Rollstuhl nötig. Auch für pflegende Menschen ist der nötige Freiraum für eine leichte und gute Versorgung angenehmer.
Ein riesen Irrtum in der Pflege
Es gibt eine Menge Irrtümer zum Thema Pflege. Aber die Aussage „Ich werde schon nicht pflegebedürftig“ ist eines der blauäugigsten. Die Folge daraus ist, dass keine Vorsorge getroffen wird. Im Falle einer dennoch eintretenden Pflegebedürftigkeit verläuft dann nur noch fremdbestimmt.
Fakt ist, dass rund 3,7 Mio. Menschen in 2018 Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten haben. Die Ursache Demenz. Die hohe Lebenserwartung wirkt sich insbesondere auf das Risiko aus, an Demenz zu erkranken.
Davon haben fast ein Drittel der Pflegebedürftigen eine Pflegeleistung zwischen dem 60. und dem 79 Lebensjahr erhalten.
Häufigkeit Demenzerkrankung
- jeder Hundertste unter den 60-jährigen
- fast jeder Sechste unter den 80-jährigen
- nahezu jeder Zweite unter den 90-jährigen
Anspruch auf Beratung
Pflegebedürftige und Angehörige können sich Hilfe holen, um die Formalitäten und Anträge zu bearbeiten. Eines der zahlreichen Hilfs- und Beratungsangebote erhalten Sie bei den Pflegekassen und Verbraucherzentralen. Ebenso gibt es noch unabhängige Patientenberatungen.
Vom Antrag zum Pflegegrad
- Pflegeantrag bei der Pflegekasse stellen (Z. B. AOK, Barmer, BKK Linde, IKK, etc.)
- Begutachtung des Pflegebedürftigen zu Hause erfolgt nach Antragseingang. Pflegekasse beauftragt dann den medizinischen Dienst zur Begutachtung.
- Pflegekasse trifft Entscheidung über den Antrag und Pflegegrad und übersendet den Bescheid innerhalb fünf Wochen nach Antragstellung an den Antragsteller.
- Ziel ist erreicht, wenn der Pflegegrad bewilligt wird.
82 % der Anträge wurden in 2018 von der Pflegekasse bewilligt.
Im Ernstfall ist wichtig, dass alles sorgfältig geregelt ist. Zu den wichtigsten Vorsorgedokumenten, die jeder haben sollte, gehören
- Patientenverfügung
- Pflegeverfügung
- Vorsorgevollmacht
- Betreuungsverfügung
- Sorgerechtsverfügung
- Testament
Sollten Sie ein geliebtes Heim- und Haustier haben, dann sollten Sie auch in diesem Fall festlegen, wie das Tier versorgt und gepflegt werden soll. Das gibt Ihnen Ruhe und Sicherheit, das Mögliche getan zu haben.